Sie warten auf Ihre Kontoauszüge, die fertige Steuererklärung oder einfach nur auf Ihre eigenen Belege, doch Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin reagiert nicht oder verweigert die Herausgabe ganz offen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das mehr als nur ärgerlich: Ohne die passenden Unterlagen drohen verpasste Fristen, unangenehme Nachfragen vom Finanzamt oder Verzögerungen bei der Bilanzerstellung. Häufig steckt hinter der Weigerung ein Streit über offene Honorarrechnungen. Doch nicht jede Zurückhaltung von Dokumenten ist rechtlich zulässig.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann das sogenannte Zurückbehaltungsrecht tatsächlich greift, welche Unterlagen in jedem Fall herausgegeben werden müssen und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um wieder an Ihre Dokumente zu kommen.








