Aktien, ETFs und Depots gehen im Todesfall automatisch auf die Erben über. Wer Aktien vererben möchte, kann im Testament oder Erbvertrag festlegen, wer das Depot oder einzelne Wertpapiere erhält. Fehlt eine Regelung, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Steuerlich zählt der Kurswert am Todestag. Liegt das Erbe über dem persönlichen Freibetrag, fällt Erbschaftsteuer an. Verkaufen Sie geerbte Aktien später, kann zusätzlich Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn seit dem Kauf durch den Erblasser anfallen.
Alternativ lassen sich Aktien schon zu Lebzeiten verschenken oder auf eine andere Person übertragen. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann.
Der Ratgeber zeigt, wie Sie ein Depot vererben oder übertragen, welche Steuern anfallen und welche Fehler Sie vermeiden.









