Leitfaden zur Gewerbeanmeldung inkl. Formular zum Ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt, um mit dem eigenen Unternehmen durchzustarten. Nur dadurch erlangt Ihr Unternehmen Rechtsgültigkeit und wird zum Ihre Geschäftsideen wird zum Leben erweckt. Damit Sie hier keine Fehler machen, bietet Qonto einen übersichtlichen Leitfaden inkl. dem Formular zum Ausfüllen zum kostenlosen Download an.
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Sie müssen das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen, in dem Sie persönliche Daten, die Art Ihrer Tätigkeit, den Unternehmensstandort und die Rechtsform eintragen.
Zusätzlich werden Sie nach dem geplanten Tätigkeitsbeginn, möglichen weiteren Betriebsstätten und, falls relevant, nach besonderen Erlaubnissen gefragt.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie beim Gewerbeamt oder oft auch online. Nach dem Ausfüllen müssen Sie es einreichen und meist eine Gebühr zahlen.
In der Gewerbeanmeldung müssen die folgenden Angaben enthalten sein:
- Persönliche Angaben,
- Präzise Beschreibung Ihrer gewerblichen Tätigkeit
- Betriebsadresse
- Rechtsform
Außerdem werden weitere Standorte, die voraussichtliche Zahl der Beschäftigten sowie, falls notwendig, Nachweise für erlaubnispflichtige Tätigkeiten abgefragt.
Die genaue Tätigkeitsbeschreibung ist wichtig für die spätere steuerliche und rechtliche Einordnung Ihres Gewerbes.
Ja, sobald Sie das Gewerbeanmeldung-Formular ausgefüllt, abgeschickt und daraufhin die Anmeldebestätigung vom Gewerbeamt erhalten haben, dürfen Sie in der Regel sofort starten.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z.B. Gastronomie, Handwerk) benötigen Sie jedoch zusätzlich die entsprechenden Genehmigungen. Die Bestätigung erhalten Sie meist direkt vor Ort oder wenige Tage später per Post. Erst dann ist Ihre Tätigkeit offiziell angemeldet.
Sie können mehrere Tätigkeiten gleichzeitig in einer Anmeldung erfassen, solange diese klar voneinander abgegrenzt und exakt beschrieben sind.
Es ist ratsam, alle geplanten Tätigkeiten im Gewerbeanmeldung-Formular anzugeben, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Bei späteren Erweiterungen oder Änderungen müssen Sie das Gewerbe entsprechend ummelden.
Ja, auch ohne Umsatz können Sie ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist bereits erforderlich, sobald Sie die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen, unabhängig davon, ob Sie schon Einnahmen erzielen. Selbst wenn Sie zunächst keine Umsätze erwarten, besteht die Anmeldepflicht ab Tätigkeitsbeginn per Formular zur Gewerbeanmeldung.
Das Finanzamt meldet sich meist innerhalb von zwei bis vier Wochen nachdem Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung eingereicht haben bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Erst nach der Bearbeitung bekommen Sie Ihre Steuernummer für das Unternehmen.
Sie müssen Ihr Gewerbe anmelden, sobald Sie Ihre Tätigkeit die folgenden Kriterien erfüllt:
- Auf Dauer angelegt
- Selbstständige Tätigkeit
- Mit Gewinnerzielungsabsicht, unabhängig von Umsatz oder Gewinnhöhe
Die Anmeldung sollte am besten vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, spätestens jedoch zeitgleich, um Bußgelder zu vermeiden.
Ihr Hobby wird dann gewerbepflichtig, wenn Sie regelmäßig mit der Absicht arbeiten, einen Gewinn zu erzielen, beispielsweise durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Reine Liebhaberei, bei der keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, bleibt steuer- und gewerberechtlich unproblematisch. Sobald jedoch Umsätze und Wiederholungsabsichten erkennbar sind, ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Eine feste Verdienstgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht und die Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Bereits regelmäßige, auf Dauer angelegte Einnahmen, auch wenn sie gering sind, führen zur Gewerbepflicht. Einmalige Verkäufe oder Gelegenheitsverdienste ohne Wiederholungsabsicht sind in der Regel nicht meldepflichtig.
Für die Anmeldung eines Kleingewerbes gibt es keine spezielle Umsatzgrenze, entscheidend ist die Tätigkeit selbst. Für die steuerliche Kleinunternehmerregelung liegt die Grenze bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Liegen Sie darunter, profitieren Sie von vereinfachten steuerlichen Pflichten und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Gelegentliche, private Verkäufe, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder das Veräußern gebrauchter Gegenstände, sind ohne Gewerbeanmeldung erlaubt. Sobald Sie jedoch regelmäßig, mit Wiederholungsabsicht und Gewinnerzielung verkaufen, etwa auf Flohmärkten oder Online-Plattformen, wird ein Gewerbe notwendig. Die Abgrenzung liegt hier in der Häufigkeit und Absicht der Verkäufe, nicht in einer festen Betragsgrenze.
Sie können ein Gewerbe grundsätzlich auch rückwirkend anmelden, sollten dies jedoch möglichst schnell tun, sobald Sie die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen haben. Das Gewerbeamt kann bei verspäteter Anmeldung ein Bußgeld verhängen, besonders wenn die Tätigkeit schon längere Zeit zurückliegt. Je schneller Sie reagieren, desto geringer ist das Risiko einer Strafe oder steuerlicher Nachteile.


Inhalte des Leitfadens
Ihre Checkliste für die Gewerbeanmeldung
Vom Formular bis zum Termin beim zuständigen Amt – mit dieser Checkliste beachten Sie alle notwendigen Formalitäten.
Die wichtigsten Antworten
Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden? Wird für ein Nebengewerbe auch ein Gewerbeschein benötigt? Alle Antworten finden Sie in unserem Leitfaden.
Die Schritte nach der Anmeldung
Erfahren Sie, welche Einrichtungen nach der Gewerbeanmeldung automatisch informiert werden und wen Sie aktiv benachrichtigen müssen.
Vom Formular bis zum Termin beim zuständigen Amt – mit dieser Checkliste beachten Sie alle notwendigen Formalitäten.
Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden? Wird für ein Nebengewerbe auch ein Gewerbeschein benötigt? Alle Antworten finden Sie in unserem Leitfaden.
Erfahren Sie, welche Einrichtungen nach der Gewerbeanmeldung automatisch informiert werden und wen Sie aktiv benachrichtigen müssen.
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