Bevor der erste Vertrag entsteht, klären Sie die grundsätzliche Architektur Ihrer Holding-Struktur. Dazu gehört die Festlegung, welche Vermögenswerte künftig gehalten werden sollen. Dazu gehören etwa Beteiligungen an operativen GmbHs, Immobilien, Wertpapiere oder eine Kombination daraus.
Ebenso wichtig ist die Frage, wie viele Ebenen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften sinnvoll sind: Eine einstufige Struktur mit nur einer Holding über den operativen Einheiten reicht oft aus, während mehrstufige Konstruktionen zusätzliche Haftungs- oder Steuervorteile bringen können, aber auch mehr Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zu entscheiden ist außerdem, ob die Holding komplett neu gegründet wird oder ob eine bestehende Gesellschaft „darüber gesetzt” wird, indem deren Gesellschafter:innen ihre Anteile einbringen.
Diese Grundsatzentscheidungen sollten Sie idealerweise gemeinsam mit einer Steuerberatung treffen, da sie spätere Gestaltungsspielräume, etwa bei der Gewerbesteuer oder beim Beteiligungsverkauf, maßgeblich beeinflussen.