Die wichtigste Motivation für viele Selbstständige: Haftung reduzieren. Als Einzelunternehmer:in haften Sie nicht nur mit dem Betriebsvermögen – sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Im Ernstfall kann das existenzbedrohend sein.
Die UG (haftungsbeschränkt) schafft hier klare Grenzen: Sie haften nur mit dem Kapital der Gesellschaft, nicht mit Ihrem persönlichen Eigentum.
Neben dem Haftungsschutz sprechen weitere Punkte für den Wechsel:
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Besseres Image: Kapitalgesellschaften – also auch UGs – wirken auf viele Geschäftspartner:innen, Banken oder Auftraggeber seriöser als ein Einzelunternehmen.
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Professioneller Außenauftritt: Eine UG kann z.B. leichter als Arbeitgeberin auftreten oder bei Ausschreibungen mitbieten.
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Klare Trennung von Beruflichem und Privatem: Gerade bei wachsenden Unternehmen oder Investitionen hilft die UG dabei, Verantwortung und Eigentum strukturiert zu trennen.
Auch steuerlich kann sich die Umwandlung lohnen: Während Einzelunternehmer:innen mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz auf den Gewinn besteuert werden – oft 42 % oder mehr –, liegt der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften bei 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Ob sich daraus echte Steuervorteile ergeben, hängt vom Einzelfall ab – und sollte gemeinsam mit Steuerexpert:innen bewertet werden.
Wer die Vorteile einer UG gegenüber dem Einzelunternehmen nutzt, gewinnt nicht nur rechtlich an Sicherheit, sondern schafft sich auch mehr unternehmerische Freiheit – sei es für Investitionen, den Aufbau eines Teams oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder.